Österreich hat kürzlich eine neue Finanzordnungswidrigkeit eingeführt: Belegfälscher müssen dort gemäß §51b Finanzstrafgesetz ab sofort mit Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Zuvor wären für Abgabenhinterziehung höchstens 400 Euro fällig geworden.
In Deutschland beläuft sich der jährliche Schaden durch Steuerhinterziehung auf etwa 100 Milliarden Euro.
Eine Summe, mit der man das bis 2035 laufende Sondervermögen zweimal ohne Schulden finanzieren könnte. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie hierzulande mit Belegfälschern umgegangen wird.
Die Neuregelung in Österreich wurde eingeführt, da das Aufkommen von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Scheinunternehmen und Scheinrechnungen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Auch der Bundesrechnungshof wies bereits 2020 darauf hin, dass dies ein wachsendes und bisher ungelöstes Problem in Deutschland darstellt.
Die besondere Herausforderung bei Scheinfirmen liegt darin, dass die nachträgliche Erkennung des Betrugs wenig nützt, da die Täter dann meist schon verschwunden sind. Daher erlaubt der österreichische Gesetzgeber nun ein früheres Eingreifen - nämlich ab dem Zeitpunkt der Belegfälschung.
In Deutschland existiert eine solche Regelung (noch) nicht. Hier verlässt man sich darauf, dem Problem mit den bestehenden Strafen gegen Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung beizukommen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob sich die Täter durch eine höhere Strafandrohung abschrecken lassen. Die Wissenschaft ist sich hier uneinig - häufig wird jedoch argumentiert, dass die Schwere einer Strafe weitaus weniger bedeutsam ist als die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich erwischt zu werden.
Wenn dem so ist, sollte sich der Gesetzgeber möglicherweise stärker auf die Erhöhung der Aufdeckungsquote konzentrieren - beispielsweise durch die Einführung maschineller Methoden zur Unterscheidung echter Dokumente von Fälschungen. Wir bei ICO-LUX hätten dafür bereits Lösungsansätze vorbereitet.
Quellen:
- Deutscher Bundestag Drucksache 19/24000 vom 29.10.2020
- lindemedia.at/news/news-swk/umsatzsteuer-auswirkungen-der-verschaerfung-des-%C2%A7-51b-finstrg
- kpmg.com/at/de/home/insights/2024/09/tn-finanzstrafrecht-betrugsbekaempfungsgesetz-2024.html
- www.contralegem.ch/2019-2-m-abschreckung-durch-strafe
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