Für Rechtschutzversicherer ist die Frage nach Vorversicherern und Vorschäden im Antrag essentiell, da sie eine risikoadäquate Tarifierung und die Ablehnung von sogenannten Versicherungshoppern und anderen Kunden ermöglicht, bei denen hohe Leistungsaufwände zu befürchten sind. Bisher war es schwierig, ohne ehrliche Angabe der Versicherten mehr über die Gründe etwa eines Wechsels zu erfahren. In Zeiten, in denen sich die Rechtschutzversicherung zunehmend in eine Umdeckungsmarkt transformiert, stehen Rechtsschutzversicherer einem nie dagewesenen Kosten- und Effizienzdruck gegenüber: Claimsfishing, Fachkräftemangel und ein sich stark wandelnder Rechtsdienstleistungsmarkt tragen mit dazu bei. Umso wichtiger wird es für die Branche, die eigenen Kunden und deren Verhalten richtig einzuordnen und Neuverträge risikoadäquat zu bepreisen.
Risikoadäquate Prämien leichter berechnen
Hierbei hat sich nach Evaluationen die Antragstellung selbst als optimierungsbedürftig herauskristallisiert: Für Versicherer ist es essenzielle Kernaufgabe und überlebensnotwendige Konstante zugleich, risikoadäquate Prämien zu berechnen. In der Rechtschutzversicherung ist der hierfür entscheidende Parameter die Abfrage, ob es Vorversicherungen gab und inwiefern diese in Anspruch genommen wurden. Hierbei müssen sich die Versicherer aber auf eine mitunter zweifelhafte Auskunftsquelle verlassen: die Kundenangaben. Diese Angaben konnten bis dato weder hinterfragt noch systematisch überprüft werden. Während dies für Versicherungen ein hohes Risiko darstellte, sind Falschangaben für die antragstellende Person nicht nur quasi risikofrei sondern ermöglichen Ihnen sogar Vertragsabschlüsse zu niedrigeren Kosten.