EU-Taxonomiepflicht seit 2024
Für viele Großunternehmen, Kreditinstitute und Versicherer gilt seit 2024 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive). Verpflichtend ist dabei unter anderem die Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilienportfolios. Unternehmen aus der Immobilienbranche oder Banken haben somit mit erheblichen, tendenziell manuell zu bewältigenden Mehraufwänden zu tun.